Buchen Sie Ihren Gratis COVID-19 Antigen-Schnelltest (Demo)

(** Demo Teststation **)


Um einen Gratis COVID-19 Antigen-Schnelltest durchführen zu können, füllen Sie bitte die Anmeldefelder vollständig und wahrheitsgemäß aus.

Nicht getestet werden folgende Personen:
– Kinder unter 6 Jahren
– Personen, die an COVID-19 Symptomen leiden
– Personen die sich wegen einer anderen Erkrankung im häuslichen Krankenstand befinden
– Personen die zum Testzeitpunkt in behördlicher Absonderung (Quarantäne) sind
– Personen die in den letzten 3 Monaten an COVID erkrankt waren bzw. positiv getestet wurden



Wichtige Informationen:

  • Nehmen Sie zu Ihrem Testtermin die E-Card mit, diese wird zur Identifikation herangezogen.
  • Die Abstrichnahme erfolgt durch eine Apothekerin, einen Apotheker unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienevorkehrungen.
  • Für die Durchführung werden Antigentests verwendet, welche eine CE-Kennzeichnung aufweisen und vom Hersteller für einen Nasen/Rachen-Abstrich bestimmt wurde.
  • Lesen Sie sich die Informationen zum Antigen-Schnelltest durch
  • Personen, die in den letzten 6 Monaten eine COVID-19-Infektion durchgemacht haben sind von Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen befreit
  • Sie dürfen nur zur Testung erscheinen, wenn Sie symptomfrei sind, also nicht an einer der folgenden Symptomen leiden:
  • -Fieber
    -Müdigkeit
    -Allgemeine Schwäche, Unwohlsein
    -Kopfschmerzen
    -Schnupfen
    -Halsschmerzen
    -Husten
    -Kurzatmigkeit
    -Brustschmerzen
    -Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen)
    -Muskelschmerzen
    -Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/ oder Geschmacksinns
    -Hautausschläge
    -Schüttelfrost

    Bei einem negativen Testergebnis erhalten Sie von der Apotheke ein Zertifikat („COVID-Free Pass“), das, wenn es nicht älter als 48h ist, als Freitesten für körpernahe Dienstleister gilt.

    Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses begeben Sie sich bitte in Selbstquarantäne und rufen Sie 1450. Es erfolgt eine Meldung an die Gesundheitsbehörde durch die Apotheke. Des weiteren muss ein PCR-Test dieses Ergebnis bestätigen.